Magdeburger Recht

Denkmal für das Magdeburger Recht in Kiew

Das Magdeburger Recht ist eine Form des Stadtrechts, die ihren Ursprung in der Stadt Magdeburg hat und von dort aus erheblichen Einfluss auf die Stadtrechte in Ostmitteleuropa und Osteuropa entfaltete, häufig in seiner schlesischen beziehungsweise polnischen Variante, dem sogenannten Neumarkter Recht, oder der nördlichen Variante, dem Kulmer Recht, das sich über ganz West- und Ostpreußen ausbreitete.

Das allgemeine Stadtrecht hat seine Wurzeln im Gewohnheitsrecht der Kaufleute, in den vom Grundherren verliehenen Privilegien und in von der jeweiligen Gemeinschaft selbst beschlossenen Regeln („Willkür“). Innerhalb der Stadt wurde den Bürgern durch das Stadtrecht die persönliche Freiheit, das Eigentumsrecht, die Unversehrtheit von Leib und Leben und die geregelte wirtschaftliche Tätigkeit garantiert.

Das Magdeburger Recht war kein konkretes, zusammenhängendes Gesetzeswerk, sondern eine variable und anpassungsfähige Sammlung von Normen und Rechtsvorstellungen, die den Bürgern im Rahmen einer städtischen Selbstverwaltung Freiheit und Selbstbestimmung gewährte.[1]

  1. Magdeburger Recht In: Das Magdeburger Recht. Baustein des modernen Europa

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